Mit Rückgabe Ihrer Buchungsbelege erhalten Sie zeitnahe, regelmäßige und aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihnen wertvolle Aufschlüsse über die derzeitige Kosten- und Ertragssituation geben.
Wir sind der festen Überzeugung, dass erfolgreiche Unternehmen ihre Zahlen permanent im Blick haben müssen. Quartalsmäßige oder gar nur halbjährliche Auswertungen sind für uns ein absolutes Tabu.
Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle.
Interesse an einer persönlichen Beratung?
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Potentiale voll auszuschöpfen und auch in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich zu sein.